In Schlafräumen und Rettungswegen von Schlafräumen der selben Nutzungseinheit sind mit jeweils einem Rauchwarnmelder auszustatten. Bestehende Gebäude müssen bis zum 31. Dezember 2014 nachgerüstet werden.
Gesetzesbeschluss Rauchmelder (Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg)